Also doch ein Urteil
Meldung vom 29.08.2001, Copyright © 1998-2001 - www.kothny.de
Koblenz: Um die Verwirrung komplett zu machen: Vergangene Woche schien es entgegen meiner Annahme doch ein Urteil in Sachen Phongyoo-CTG gegeben zu haben. Dies geht aus einem Schreiben von FG-Vorstandsmitglied Hans Melcher an Erik Kothny hervor.
Hans Melcher schrieb:
Ihr Anwalt scheint Sie am 22.8. nach der Verhandlung in dem Glauben gelassen zu haben, das Gericht werde noch kein Urteil fällen. Das schliesse ich jedenfalls aus Ihrer völlig daneben liegenden Meldung auf Ihrer Homepage. Ihr Anwalt war vielleicht nach der auf mich fast vorwurfsvoll wirkenden Feststellung der Richterin, er wisse doch wohl, welche Voraussetzungen für ein Arbeitsverhältnis erfüllt sein müssen, so betroffen, dass er Sie noch etwas in dem Glauben lassen wollte, die Richter würden erst später über die Frage Arbeitsverhältnis ja oder nein befinden. Nach der üblichen Beratungspause von etwa 20 Min. verkündete das Gericht in meinem Beisein das Urteil, das dann wenige Minuten später die wichtigen Funktionsträger der CTG und der FG mit Freude und Genugtuung zur Kenntnis nahmen. Mit freundlichen Grüssen, Hans Melcher.
Dazu muss bemerkt werden, dass die Richterin am Ende der Sitzung nicht den Eindruck machte, als wolle sie sich mit ihren Beisitzern zur Urteilsverkündung zurückziehen. Diesen Eindruck hatte auch der Ersatz-Anwalt von Phongyoo (Er war für den richtigen Anwalt 15 Minuten vor Sitzungsbeginn eingesprungen, weil die Sitzung mit 30 Minuten Verspätung begann und der eingearbeitete Rechts- anwalt zu einen anderen Termin musste). Im Glauben an eine Vertagung verliess er mit seinem Mandanten den Gerichtssaal.
Der Tenor des Urteiles wird nachgeliefert, sobald er schriftlich vorliegt.
Die von Melcher beschriebene Freude und Genugtuung der CTG- und FG-Funktionsträger ist durchaus verständlich, kam die Art und Weise der Kündigung in der Verhandlung erst gar nicht zur Sprache. Das Gericht entschied offensichtlich nur über die Zulässigkeit der Klage. Und weil die CTG nur über fünf Angestellte verfügt, finden die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes keine Anwendung. So wurde erst gar nicht über die Einzelheiten der Kündigung von Somkhit verhandelt. Zur Erinnerung: Phongyoo hatte nach Rücksprache mit seinem Trainer Eberhard Mehl seinen Bruder Willi Kothny trainiert. Dieser war wegen seines Vereinswechsels vom FG-Trainer trotz ursprünglich anderslautender Zusage von einen Tag auf den anderen gefeuert worden. Obwohl Kothny immer noch (!) für die FG startet, begründete CTG-Vorsitzende Monika Sauer die Kündigung, sie könne es nicht zulassen, dass Phongyoo den Fechter eines Konkurrenzvereins trainiere. Die Kündigung war ohne jede Abmahnung und ohne jedes Gespräch im Vorfeld erfolgt. All dies hätte verhandelt werden müssen, würde die CTG sechs statt nur fünf Angestellte beschäftigen. Klar, dass da Freude und Genugtuung aufkam, dass dieses Vorgehen keinen Richter fand. Fortsetzung folgt: Übungsleiter, Freiwild für Funktionäre ?
Keine Frames ? Gehen Sie bitte zur Startseite !
|
|
|