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Arbeitsgericht vertagt sich

Meldung vom 05.03.2001, Copyright © 1998-2001 - www.kothny.de

Koblenz: In Sachen CTG / Phongyoo hat das Arbeitsgericht Koblenz keine Entscheidung getroffen und sich auf den 22. August vertagt. Beide Parteien sollen bis dahin zu den Argumenten der Gegenseite nochmals Stellung beziehen.

Strittig in der Auseinandersetzung ist nicht zu allererst die Begründung der CTG ihren langjährigen Übungsleiter zu entlassen, sondern ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis vorgelegen hat. Der Co-Trainer von Eberhard Mehl war auf Übungsleiterbasis beschäftigt, ehrenhalber - wie CTG-Vorsitzende Monika Sauer meinte, und somit ohne Kündindigungsschutz. Ausserdem rechtfertigten 20 Schüler keine zwei Trainer. Das sei nicht bezahlbar. Begründet hatte die CTG-Chefin ihre Kündigung allerdings damit, es nicht hinnehmen zu können, dass einer ihrer Übungsleiter gleichzeitig bei einem Konkurrenzverein als Trainer eingesetzt werde.

Phongyoo-Manager Kothny führte aus, dass sein einer Sohn Somkhit als Trainer seines zweiten Sohnes Willi aus familiären Gründen eingesprungen sei. Somkhit habe auch keinen Fechter eines anderen Vereins ausgebildet, denn Willi starte immer noch für die CTG-Königsbacher. Mehrfach- mitgliedschaften seien ausserdem laut Sportordnung zulässig. Auch habe Somkhit das Training mit seinem Bruder erst nach Rücksprache mit Eberhard Mehl aufgenommen. Dieser habe keine Bedenken geäussert, im Gegenteil: Bei der Trainingsumstellung habe er seinem Co-Trainer sogar mit Tipps unterstützend zur Seite gestanden.

Das Urteil wird - wie immer es ausfallen wird - weittragende Konsequenzen für den Koblenzer Sport haben. Fällt es zugunsten von Phongyoo aus, könnte dies zu erheblichen Nachzahlungen bei anderen Übungsleitern führen, die eben doch als Arbeitnehmer gelten. Fällt es zugunsten der CTG aus, wird mancher Übungsleiter um seinen Job bangen müssen, denn - so ein Angestellter des Sportbundes Rheinland - es gebe Übungsleiter, die bei bis zu fünf Vereinen im Brot stünden.

Das Angebot Kothnys, sich bis zum 22. August gütlich zu einigen, lehnte Monika Sauer in einer ersten Stellungnahme ab. Die Richterin hingegen wies auf die Vorteile einer Einigung hin. Hier könnten die Parteien alleine dem Einzelfall Rechnung tragen, ohne die möglichen Konsequenzen bei einer Rechtssprechung berücksichtigen zu müssen.


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